N 47°54'48" / O 13°36'33" / 860m
Weil wir trotz der untenstehenden, abschreckenden Beschreibung laufend gebeten werden, doch vielleicht eine Sterntaufe-Agentur zu empfehlen, haben wir uns die Mühe gemacht, für alle, die darauf nicht verzichten können, selbst eine solche Sterntaufe anzubieten.
Über die Webseite http://sterntaufe.astronomie.at/ haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen passenden Stern auszusuchen. Wir liefern dazu Sternkarten zum Aufsuchen, ein Foto sowie eine hübsche Urkunde, damit Sie das nicht selbst erstellen müssen. Alles zum Download und selber Ausdrucken. Dafür aber kostenlos.
Die Frage nach dem "Kaufen" oder "Verschenken" von Sternen, Mondgrundstücken u.ä. kommt immer wieder. Der Wesentliche Knackpunkt bei all diesen Dingen ist die zugrundeliegende Autorität bzw. das Fehlen derselben.
Die Bennennung aller astronomischen Objekte obliegt der Internationalen Astronomischen Union (IAU), die hierfür sehr strenge Richtlinien hat:
Damit sind wir auch schon am Ende angelangt. Die einzige Autorität weltweit, die die Benennung der Himmelsobjekte regelt ist die IAU und diese bezieht ihre Autorität aus der Tatsache, daß alle maßgeblichen astronomischen Institute und Organisationen in dieser Union vertreten sind und daher die geltenden Regeln mittragen.
Natürlich kann jeder geschäftstüchtige Betrüger Ihnen ein Dokument verkaufen, auf dem steht, daß Sie nun "Eigentümer" dieses oder jenes Sterns sind und daß er fortan einen von Ihnen gewählten Namen trägt. Das ist natürlich alles Unsinn, solange die IAU das nicht anerkennt - und sie hat sich ganz deutlich von dieser Geschäftemacherei distanziert.
Es handelt sich also bei so einem "Vertrag" um eine Übereinkunft zwischen Ihnen und irgendeiner beliebigen Person, daß Sie ab sofort diesen Stern so nennen dürfen. Dazu brauchen Sie aber von niemandem ein Dokument. Suchen Sie sich einen aus - am Besten einen schönen. Das Ergebnis ist das gleiche und es kostet Sie nichts. Wenn Sie wollen, drucken Sie sich auch eine passende Urkunde dazu aus.
Natürlich gilt das Gleiche für Grundstücke auf anderen Himmelskörpern. Man kann nur verkaufen, was einem gehört - und bei wem wollen Sie den Besitzanspruch geltend machen?